presbyterium
Das Presbyteium ist das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde. Hier sind kurz die wesentlichen Bedeutungen und Aufgaben beschrieben.
Das Presbyterium oder auch Kirchengemeindeleitung führt die Geschäfte einer Kirchengemeinde. Je nach Religionsgemeinschaft gibt es jedoch erhebliche Unterschiede bei den Bezeichnungen, dem Bestellungsverfahren und den Befugnissen.
Im Namen "Ältestenkreis" oder "Presbyterium" kommt die für die evangelischen Kirchen typische geistliche Dimension des Amtes zum Ausdruck. Betont wird also das evangelische Grundanliegen des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen.
Infolgedessen haben die evangelischen Leitungsorgane ein umfassendes Mitspracherecht, insbesondere auch in den Bereichen der Seelsorge und Gottesdienstgestaltung.
Da die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) aus verschiedenen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen besteht, unterscheidet sich auch die Stellung des Leitungsorgans der Gemeinden stark und hängt von der jeweiligen Kirchenverfassung und dem auf dieser Grundlage erlassenen Kirchenrecht ab.
Das Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan der Gemeinde. Pfarrer und Pfarrerinnen, Presbyter und Presbyterinnen und gewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichgestellte Mitglieder des Presbyteriums; ihre Zahl richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Im Rahmen der Kirchenordnung berät und entscheidet das Presbyterium über geistliche, verwaltungsmäßige, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten und lenkt so das ganze Gemeindeleben.
Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte die oder den Vorsitzenden (lat.= präses) - das kann sowohl eine Presbyterin oder ein Presbyter als auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer sein -, die Stellvertreterin/den Stellvertreter und die Kirchmeisterin oder den Kirchmeister für bestimmte Aufgabenbereiche (Finanzen, Bauten, Diakonie). Die Arbeit des Presbyteriums geschieht in regelmäßigen (monatlichen) Sitzungen; sie werden vorbereitet und entlastet durch Ausschüsse.
Die Amtszeit der Presbyter/innen beträgt jeweils vier Jahre, die der Mitarbeitpresbyter/innen vier.
Das Wort 'Presbyter' (griechisch: "presbyteros" = Älterer, "Ältester") ist schon in der antiken Literatur, vor allem im Alten und Neuen Testament als Titel für Amtsträger bekannt. In der Alten Kirche galten die Presbyter als Garanten apostolischer Tradition. Daraus wurde in der frühkatholischen Kirche der "Priester". Die Reformatoren führten das Presbyteramt unter Beseitigung der hierarchischen Struktur auf den biblischen Ursprung zurück. In den evangelischen Kirchen hat es bleibende Bedeutung für die Leitung der Gemeinde behalten.
Die Übernahme des Presbyteramtes ist an Voraussetzungen gebunden. Als Altersgrenze gelten das 18. und 75. Lebensjahr. Bei der Einführung wird ein Amtsgelübde abgelegt. Gemeinsam mit Pfarrern, Pfarrerinnen und gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen die Presbyterinnen und Presbyter Verantwortung für Gottesdienst, kirchlichen Unterricht, Seelsorge, Diakonie wie auch für die Ordnung und Verwaltung der Gemeinde. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt ohne Entgelt. (Quelle: Handbuch für Presbyterinnen und Presbyter, 1988)
Abgeordnete aus den Presbyterien bilden die Kreissynode. Aus ihr werden der Superintendent oder die Superintendentin und der Kreissynodalvorstand gewählt. Die Kreissynoden entsenden ihre Abgeordneten in die Landessynode. Deren stimmberechtigte Mitglieder wählen den Präses und das Präsidium der Synode, das zugleich Kirchenleitung ist.
Das Presbyterium ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seines ordentlichen Mitgliederbestandes. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, wenn nicht durch Kirchengesetz eine erhöhte Mehrheit gefordert ist.
Ausschüsse
Das Presbyterium wird unterstützt von den einzelnen Fachausschüssen, die in unterschiedlichen Themenkreise gegliedert sind.
In den Ausschüssen werden die Aufgabenschwerpunkte der Gemeinde diskutiert und Lösungsvorschläge und Handlungsalternativen ausgearbeitet. Die Empfehlungen werden dem Presbyterium zur abschliessenden Diskussion und Entscheidung vorgelegt.
Nachfolgend werden die einzelnen Ausschüsse mit den Aufgabenbereichen und die jeweiligen Ausschussvorsitzenden aufgeführt.
Finanzausschuss / Bauausschuss
Der Finanz- und Bausschuss ist maßgeblich für die Verwaltung der Gemeindefinanzen zuständig. Er erstellt und verwaltet den Haushalt und trägt die Verantwortung für die finanzielle Situation der Gemeinde. Darüberhinaus verwaltet er die gemeindeeigenen Immobilien und entscheidet über Umfang und Ausmass von Renovierungsmassnahmen.
Kassenprüfungsausschuss
Der Kassenprüfungsausschuss überprüft in regelmässigen Abständen die ordnungsgemäße Kassenführung der Gemeinde.
Diakonieausschuss
Im Diakonieausschuss steht der Kontakt zur Diakoniestation und die Arbeit der Gemeindeschwestern sowie die Grünen Damen in den Krankenhäusern und im Rudolf Schloer Stift im Mittelpunkt. Weiteres Schwerpunktthema ist die Flüchtlingsarbeit.
Vorsitzender: Pfarrer Carl Goerdeler
Kontakt
Theologie- und Gottesdienstausschuss
Hier werden die theologischen Rahmenbedingungen der Gemeinde sowie die Liturgie für die Gottesdienste festgelegt.
Vorsitzende: N.N.
Jugendausschuss
Hier werden die Rahmenbedingungen in der Kinder und Jugendarbeit festgelegt.
Daneben gibt es noch weitere Ausschüsse und Arbeitskreise, die sich mit Themen und Aufgabengebieten der Gemeinde beschäftigten.
kurz & knapp
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